
Kein Haus auf seinen Namen
Eine Familienstiftung hält Vermögen für den in ihrer Satzung bestimmten Zweck im Interesse einer Familie. Übertragungen und Leistungen können Steuern auslösen; bei den gesetzlich erfassten Familienstiftungen fällt außerdem alle 30 Jahre Erbersatzsteuer an.
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